Sicherheit & Ethik

Urheberrecht und KI

Die Frage, wem KI-generierte Inhalte gehören, ist rechtlich noch weitgehend ungeklärt. Problematisch ist auch, dass KI-Modelle mit urheberrechtlich geschützten Texten und Bildern trainiert wurden. Aktuell laufen weltweit Klagen von Künstlern und Verlagen gegen KI-Unternehmen. Für Nutzer gilt: KI-generierte Inhalte immer auf mögliche Urheberrechtsverletzungen prüfen.

Urheberrecht und KI - Wem gehören KI-generierte Inhalte?

Eine der drängendsten Rechtsfragen unserer Zeit: Wenn Künstliche Intelligenz einen Text schreibt, ein Bild malt oder Musik komponiert - wem gehört das Ergebnis? Und darf die KI überhaupt mit urheberrechtlich geschützten Werken trainiert werden? Die Antworten sind komplizierter, als man denkt.

Das Grundproblem: KI lernt aus bestehenden Werken

Jedes KI-Modell - ob Large Language Model, Bildgenerator oder Musikkomponist - wurde mit riesigen Datenmengen trainiert. Diese Trainingsdaten enthalten Milliarden von Texten, Bildern und anderen Werken, die grösstenteils urheberrechtlich geschützt sind. Die zentrale Frage: Ist dieses Training eine Urheberrechtsverletzung?

Die Rechtslage in Deutschland und der EU

In Deutschland gilt: Urheberrechtlichen Schutz geniessen nur Werke, die von Menschen geschaffen wurden. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) setzt eine \\"persönliche geistige Schöpfung\\" voraus (§ 2 UrhG). Eine KI ist keine Person und kann daher kein Urheber sein.

Was bedeutet das konkret?

  • Rein KI-generierte Inhalte ohne menschliche kreative Leistung sind in Deutschland nicht urheberrechtlich geschützt
  • Jeder darf sie frei verwenden, aber niemand kann Exklusivrechte daran geltend machen
  • Wenn ein Mensch die KI jedoch als Werkzeug einsetzt und eigene kreative Entscheidungen trifft (Prompt-Engineering, Auswahl, Bearbeitung), kann das Ergebnis urheberrechtlich geschützt sein
  • Der AI Act der EU bringt zusätzliche Transparenzpflichten: Anbieter von KI-Systemen müssen offenlegen, welche urheberrechtlich geschützten Trainingsdaten verwendet wurden. Dies ist eine der weitreichendsten Regelungen weltweit.

    Text- und Data-Mining-Schranke: Die EU-Urheberrechtsrichtlinie erlaubt das maschinelle Auswerten von Texten und Daten zu Forschungszwecken. Für kommerzielle Zwecke gilt dies nur, wenn der Rechteinhaber nicht ausdrücklich widersprochen hat (Opt-out-Vorbehalt, umgesetzt in § 44b UrhG).

    Die Lage in den USA

    In den USA ist die Situation noch unklarer. Mehrere wegweisende Gerichtsverfahren laufen:

    Getty Images vs. Stability AI: Der Bilddienst Getty Images verklagte Stability AI (Entwickler von Stable Diffusion), weil das Modell mit Millionen von Getty-Bildern trainiert wurde - ohne Lizenz. Das Verfahren könnte Grundsatzcharakter haben.

    New York Times vs. OpenAI: Die New York Times verklagte OpenAI und Microsoft, weil ChatGPT in der Lage ist, Textpassagen fast wörtlich wiederzugeben. OpenAI argumentiert, dass das Training unter Fair Use fällt.

    Thaler vs. U.S. Copyright Office: Das Gericht entschied, dass rein KI-generierte Werke in den USA nicht urheberrechtlich geschützt werden können. Ein Mensch muss an der Schöpfung beteiligt sein.

    Praktische Konsequenzen für Unternehmen

    Für deutsche Unternehmen ergeben sich konkrete Handlungsempfehlungen:

    Bei der Nutzung von KI-generierten Inhalten:

  • KI-generierte Texte und Bilder ohne eigene kreative Leistung sind gemeinfrei - Sie können sie nutzen, aber auch Ihre Konkurrenz kann dasselbe Bild oder denselben Text verwenden
  • Bearbeiten Sie KI-Outputs immer und fügen Sie eigene kreative Elemente hinzu, um Urheberrechtsschutz zu erlangen
  • Dokumentieren Sie Ihren kreativen Beitrag (Prompts, Auswahl, Nachbearbeitung)
  • Kennzeichnen Sie KI-generierte Inhalte transparent - der AI Act wird dies für bestimmte Anwendungen vorschreiben
  • Bei eigenen Inhalten, die von KI verwendet werden:

  • Prüfen Sie, ob Sie in Ihren robots.txt oder Meta-Tags das KI-Training durch Crawler unterbinden möchten
  • Nutzen Sie den Opt-out nach § 44b UrhG, wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Inhalte für kommerzielles KI-Training verwendet werden
  • Überwachen Sie, ob KI-Tools Ihre Inhalte reproduzieren
  • Vertragliche Absicherung:

  • Prüfen Sie die Nutzungsbedingungen Ihres KI-Anbieters: Wer erhält welche Rechte an den generierten Inhalten?
  • Bei SaaS-KI-Tools übertragen die meisten Anbieter die Nutzungsrechte an den Nutzer, aber die Details variieren

Fazit

Das Urheberrecht hinkt der technischen Entwicklung hinterher. Die Rechtslage ist in vielen Bereichen noch ungeklärt, und die laufenden Gerichtsverfahren werden richtungsweisende Urteile liefern. Für Unternehmen gilt: Setzen Sie auf Transparenz, dokumentieren Sie Ihren kreativen Beitrag, und behalten Sie die regulatorischen Entwicklungen - insbesondere den AI Act und die DSGVO - im Blick.