Meta stopft Aufnahme-Lücke bei Smart Glasses – Deutschland streitet über Verbot

Meta stopft Aufnahme-Lücke bei Smart Glasses – Deutschland streitet über Verbot

Meta hat am 27. August 2026 ein Software-Update für seine KI-Brillen ausgerollt, das eine seit Monaten kritisierte Datenschutzlücke schließt: Wird die Aufnahme-LED während einer laufenden Aufnahme verdeckt, schaltet sich die Kamera künftig ab. Bislang genügte es, die Aufnahme bei sichtbarer LED zu starten und das Licht anschließend mit dem Finger oder einem Aufkleber zu verdecken. In Deutschland kommt das Update mitten in eine Debatte, die bis zu einem möglichen Verkaufsverbot reicht.

Was Meta konkret geändert hat

Alex Himel, bei Meta für AR und Wearables zuständig, kündigte die Änderung auf Threads an: „Die Kamera funktioniert jetzt nicht mehr, wenn das Licht während einer Aufnahme verdeckt wird." Betroffen sind laut Berichten die Modelle Ray-Ban Meta, Oakley Meta und die Meta AI Glasses. Es ist bereits die zweite Nachbesserung innerhalb von weniger als zwei Monaten: Im Juli hatte Meta die Kamera für Brillen gesperrt, bei denen Nutzer die LED physisch aus dem Rahmen entfernt oder beschädigt hatten.

Meta räumt ein, dass es Zubehör gibt, mit dem sich die LED weiterhin unbemerkt umgehen lässt, betont aber, nur „eine winzige Minderheit" versuche das. Begleitend startete der Konzern in Los Angeles eine Plakatkampagne, die Passanten erklärt, was die leuchtende LED bedeutet. Meta verspricht zudem, weitere Updates nachzuschieben, damit das Licht Umstehende „zuverlässig" warnt.

Warum das den Regulierern in Europa nicht reicht

Die europäische Kritik setzt an einem anderen Punkt an: Eine LED ersetzt keine Einwilligung. Die französische Datenschutzbehörde CNIL hatte bereits im Juni erklärt, solche Hinweisgeräte hätten „nur eine begrenzte Reichweite und erscheinen daher unzureichend" – wer filmt, müsse die Zustimmung der Gefilmten einholen. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) arbeitet an einem Bericht zu Smart Glasses, der noch vor Ende des Sommers erwartet wird.

Die deutsche Gemengelage: Bundesnetzagentur gegen Datenschützer

In Deutschland ist die Lage besonders zugespitzt. Am 12. August erstattete die Berliner Organisation HateAid Strafanzeige gegen Meta, Ray-Ban, Oakley sowie Händler wie Fielmann, Apollo-Optik, Mister Spex und MediaMarkt. Der Vorwurf: Die Brillen seien „getarnte Aufnahmegeräte" im Sinne von § 8 TDDDG, weil sie wie gewöhnliche Brillen aussehen und unbemerktes Filmen ermöglichen.

Die Bundesnetzagentur sieht das anders. Nach einer Inaugenscheinnahme bei verschiedenen Lichtverhältnissen und Entfernungen bis fünf Meter kam sie zu dem Schluss, das LED-Signal sei für Dritte deutlich erkennbar – ein Verbot sei derzeit nicht angezeigt.

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs kommt zu einem gegenteiligen Ergebnis. Eine technische Prüfung seiner Behörde zeigte eine begrenzte Erkennbarkeit des weißen Lichts, besonders im Freien, auf Distanz und bei seitlichem Blick. Bei KI-Fotos der zweiten Generation – also Bildern, die für die Meta-AI-Analyse aufgenommen werden – leuchte die LED gar nicht auf. Gegenüber der Tagesschau sagte Fuchs: „Das LED-Signal fällt im Alltag einfach nicht genug auf." Die Bundesnetzagentur hätte „gute Gründe auf ihrer Seite, hier wirklich ein Verbot auszusprechen". Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) hält fest, dass die LED etwa bei Sonnenlicht nicht immer erkennbar sei.

Was bedeutet das für Anwender in Deutschland?

Für Träger der Brille: Das Update ändert nichts an der Rechtslage. In Deutschland gelten das Recht am eigenen Bild und das allgemeine Persönlichkeitsrecht; wer andere Personen erkennbar filmt oder fotografiert, braucht grundsätzlich deren Einwilligung – eine leuchtende LED ist keine. Wer die Brille beruflich nutzt, etwa im Handwerk, in der Pflege oder auf Baustellen, sollte sie nicht in Bereichen mit Publikumsverkehr einsetzen und die Nutzung mit dem Datenschutzbeauftragten abstimmen. Aufnahmen werden laut BfDI nur dann an Meta-Server übertragen, wenn die Cloud-Verarbeitung aktiviert ist oder die KI-Analyse ein Bild auswertet – wer die Meta-AI-Funktion nutzt, schickt also Bilder aus seinem Umfeld in die USA. Für den Unternehmenseinsatz fehlt damit eine belastbare Grundlage für DSGVO-konforme Prozesse; die Consumer-Brille ist dafür kaum geeignet.

Für Unternehmen als Gefilmte: Wer Betriebsgelände, Praxen oder Läden betreibt, kann das Tragen von Kamerabrillen per Hausrecht untersagen – ein Hinweisschild am Eingang schafft Klarheit.

Für Händler: Fielmann, Apollo und Co. stehen wegen der HateAid-Anzeige selbst im Fokus. Sollte ein Gericht die Brillen als getarnte Aufnahmegeräte einstufen, wäre der Verkauf in Deutschland unzulässig – ein Ergebnis, das Fuchs ausdrücklich für möglich hält.

Für alle, die KI im Alltag nutzen wollen: Die Brille ist nur die Schnittstelle, die eigentliche Auswertung läuft über Meta AI in der Cloud. Wer Bildanalyse mit Kamera datensparsam betreiben will, kann stattdessen auf lokale Modelle wie Llama 3.2 Vision setzen, die auf dem eigenen Rechner laufen. Mehr zu den rechtlichen Grundlagen in unserem Glossar zu DSGVO und AI Act.

Einordnung

Meta reagiert mit technischen Nachbesserungen auf eine Kritik, die in Europa grundsätzlicher ist: Nicht die Umgehbarkeit der LED steht im Zentrum, sondern die Frage, ob eine Brille mit unsichtbarer Kamera in der Öffentlichkeit überhaupt zulässig sein kann. Mit dem für Ende des Sommers erwarteten EDPB-Bericht und dem HateAid-Verfahren stehen die nächsten Entscheidungen bereits an – kurz vor Metas Hardware-Event Connect am 23. September.

Quellen