Meta-AGB ab 30. Oktober: KI-Scraping für Geschäftskonten – Verlage alarmieren die EU

Meta-AGB ab 30. Oktober: KI-Scraping für Geschäftskonten – Verlage alarmieren die EU

Zum 30. Oktober 2026 ändert Meta seine kommerziellen Nutzungsbedingungen – mit weitreichenden Folgen für alle, die Metas Plattformen wie Facebook und Instagram geschäftlich nutzen. Wer sein Geschäftskonto über den Stichtag hinaus weiterverwendet, stimmt automatisch zu, dass Meta die mit dem Konto verknüpften Websites automatisiert auslesen, indexieren und für eigene kommerzielle Produkte auswerten darf. Eine Widerspruchsmöglichkeit gibt es nicht – wer nicht einverstanden ist, kann nur ganz auf Metas Plattformen verzichten. Europäische Verlegerverbände fordern deshalb ein sofortiges Eingreifen der EU-Kommission.

Was sich am 30. Oktober ändert

Die neuen Klauseln räumen Meta nach Einschätzung der Verlegerverbände das Recht ein, Inhalte verlinkter Webseiten, kompletter Archive und redaktioneller Angebote automatisiert zu durchsuchen und kommerziell zu verwerten. Betroffen wäre damit nicht nur, was ein Unternehmen selbst auf Facebook oder Instagram postet: Die Verlage gehen davon aus, dass bereits ein von Nutzern geteilter Link genügt, um das gesamte digitale Angebot eines Anbieters freizugeben. Danielle Coffey, Präsidentin des US-Verbands News/Media Alliance, nannte die Änderung „empörend" und wahrscheinlich rechtswidrig – betroffen sei jedes Unternehmen, das Online-Inhalte publiziert und ein Meta-Geschäftskonto unterhält. Rechtsexperten zufolge würde vergleichbares Material auf dem regulären Lizenzmarkt viele Millionen US-Dollar kosten.

Verlage: „Illegale Ausbeutung von Journalismus für KI"

In Europa haben der Europäische Verlegerverband EPC, der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) die EU-Kommission aufgefordert, die Klauseln umgehend zu prüfen und ihre Anwendung bis zum Abschluss des Verfahrens zu untersagen. Ihr Argument: Meta nutze seine marktbeherrschende Stellung aus, indem der Zugang zu den Plattformen von der kostenlosen Freigabe des gesamten Verlagsangebots abhängig gemacht werde – ein Verstoß gegen den Digital Markets Act (DMA), der Gatekeepern faire und diskriminierungsfreie Zugangsbedingungen vorschreibt. Die Verbände sprechen von einer „illegalen Ausbeutung von Journalismus für KI". Besonders brisant: Einmal ausgelesene Archive ließen sich schnell in Vektordatenbanken überführen – ein Eingreifen nach dem Stichtag käme damit zu spät. Auch die britische Wettbewerbsbehörde CMA will Meta zu den neuen Bedingungen vorladen.

Meta entschärft die Formulierung – und bestreitet alles

Nach heftiger Kritik auch aus den USA hat Meta die Klauseln Mitte Oktober leicht angepasst und den ausdrücklichen Verweis auf das Training von KI-Modellen gestrichen. Die Verleger halten das für ein Ablenkungsmanöver: Andere automatisierte Verwertungszwecke wie semantische Suche, Empfehlungssysteme und gezielte Werbung – also die Datenbasis für Produkte wie Meta AI – blieben weiterhin abgedeckt. Ein Meta-Sprecher erklärte, die Vertragssprache sei lediglich vereinheitlicht worden, es gebe „kein neues Crawling-Verhalten", und Schutzmechanismen wie robots.txt blieben wirksam.

Was bedeutet das für Anwender in Deutschland?

Die Änderung betrifft keineswegs nur Verlage: Jedes deutsche Unternehmen mit Facebook- oder Instagram-Geschäftskonto – vom Handwerksbetrieb mit Firmenwebsite bis zum Online-Shop – fällt unter die neuen Bedingungen, sobald es die Plattformen nach dem 30. Oktober weiter nutzt. Da es kein Opt-out gibt, bleiben drei konkrete Schritte. Erstens: prüfen, welche Inhalte der verknüpften Website schützenswert sind – etwa Fachbeiträge, Preislisten oder Bereiche mit Kundenbezug. Zweitens: den Zugriff technisch einschränken. Meta erklärt selbst, dass robots.txt-Regeln weiterhin respektiert werden; wer Metas Crawler dort aussperrt, senkt das Risiko eines Datenabflusses deutlich. Drittens bleibt die DSGVO-Frage ungeklärt: Enthalten ausgelesene Seiten personenbezogene Daten, etwa Team-Seiten oder Kundenbewertungen, fehlt für die kommerzielle Weiterverarbeitung durch Meta nach Ansicht von Kritikern eine tragfähige Rechtsgrundlage. Mittelständische Unternehmen sollten die endgültige Fassung der Bedingungen zum Stichtag prüfen und abwägen, ob sensible Inhalte hinter einen Login-Bereich wandern. Ob die EU-Kommission noch vor dem 30. Oktober eingreift, ist offen – verlassen sollte man sich darauf nicht.

Quellen