KI-Tools im Unterricht: Was ist DSGVO-konform — und was Lehrer wirklich wissen müssen

KI-Tools im Unterricht: Was ist DSGVO-konform — und was Lehrer wirklich wissen müssen

ChatGPT ist nicht verboten in deutschen Schulen — aber in den meisten Fällen auch nicht erlaubt, wenn Schülerdaten im Spiel sind. Was Lehrer wirklich wissen müssen, und welche Tools sie bedenkenlos einsetzen können.

Schüler am Laptop im Unterricht – KI-Tools in der Schule
Foto: Unsplash | KI im Unterricht: Chancen ja — aber DSGVO-Konformität ist Pflicht

Die kurze Antwort: Kein Bundesland hat ChatGPT pauschal verboten

Das ist die gute Nachricht. Die schlechte: Fast kein Bundesland hat ChatGPT für den direkten Schülereinsatz auch offiziell freigegeben. Die Kultusministerkonferenz (KMK) verabschiedete im Oktober 2024 eine Handlungsempfehlung für einen „kritisch-konstruktiven Umgang" mit KI — kein Verbot, aber auch kein Freifahrtschein.

Was das in der Praxis bedeutet, hängt von einem entscheidenden Faktor ab: Wessen Daten werden verarbeitet?

Das Grundprinzip: Lehrervorbereitung vs. Schülereinsatz

Hier liegt der wichtigste Unterschied, den viele Lehrkräfte nicht kennen:

✅ Datenschutzrechtlich unkritisch

Lehrer nutzt ChatGPT, Claude oder Gemini für die eigene Unterrichtsvorbereitung — ohne Schülernamen, Noten, Adressen oder Verhaltensauffälligkeiten einzugeben.

⚠️ DSGVO-problematisch

Schüler nutzen ChatGPT direkt mit eigener Registrierung, oder Lehrer gibt personenbezogene Schülerdaten in ein US-KI-Tool ohne Auftragsverarbeitungsvertrag ein.

Das Mindestalter-Problem: Warum unter 16 besonders heikel ist

Art. 8 DSGVO regelt die Einwilligung von Kindern: In Deutschland gilt — anders als in manchen anderen EU-Staaten — die Grenze von 16 Jahren. Das bedeutet: KI-Dienste dürfen Daten von Schülerinnen und Schülern unter 16 Jahren nur mit schriftlicher Einwilligung der Sorgeberechtigten verarbeiten.

OpenAI selbst schreibt in seinen Nutzungsbedingungen: Unter 16 Jahren ist eine elterliche Zustimmung erforderlich. Die meisten anderen US-amerikanischen KI-Anbieter haben ähnliche Regelungen.

Praktisches Problem: Eine Einwilligung im Klassenzimmer ist rechtlich kaum haltbar — sie muss freiwillig sein, und „alle machen es" ist kein freiwilliger Kontext.

Was Gerichte sagen: ChatGPT in Prüfungen

Das Hamburger Verwaltungsgericht entschied im Dezember 2025: Die Nutzung von ChatGPT bei einer Aufgabe die „in eigenen Worten" gestellt war, ist eine Täuschung — auch ohne ausdrückliches Verbot im Voraus. Lehrer müssen also nicht explizit KI verbieten, damit ein Täuschungsversuch vorliegt.

Empfehlung: Klare schriftliche Regeln zur KI-Nutzung in Klassenarbeiten festlegen — was erlaubt ist, was nicht.

Lehrer erklärt am Whiteboard – DSGVO-Regeln für KI im Unterricht
Foto: Unsplash | Klare Regeln im Unterricht — auch für den KI-Einsatz

Diese Tools können Schulen bedenkenlos einsetzen

Tool Status Besonderheit
Fobizz ✅ Empfohlen Offiziell empfohlen u.a. in RLP — Schüler ohne Registrierung, Daten nach 24h gelöscht
schulKI ✅ Empfohlen LLaMA auf deutschen Servern, kein Schüler-Account nötig, ab 12,99€/Jahr
KAI (Sachsen) ✅ Staatlich GPT-4 via sächsisches Schullogin, Daten auf sächsischen Servern — nur für Sachsen
F13 (Baden-Württemberg) ✅ Staatlich Open-Source, BITBW-Infrastruktur, über SCHULE@BW — nur für BW
DeepL ✅ Unbedenklich Kölner Unternehmen, EU-Server, Business-AVV verfügbar
Microsoft Copilot (M365 Edu) ⚠️ Mit Auflagen Nur mit deaktiviertem Webzugriff und Zusatzvereinbarung — wo M365 bereits läuft
ChatGPT (kostenlos/Plus) ❌ Problematisch Kein AVV, US-Server, unter 16 Jahren Elterneinwilligung nötig
DeepSeek ❌ Verboten Chinesische Server, kein AVV, von deutschen Datenschutzbehörden als rechtswidrig eingestuft

Was die Bundesländer konkret vorgeben

Bayern: ChatGPT nur für Schüler über 18 Jahren oder ab 13 mit Elterneinwilligung. Alternativ: Lehrer nutzt ChatGPT frontal mit gemeinsam erarbeiteten Texten — dann keine Einwilligung nötig.

Baden-Württemberg: Strengste Regeln — KI darf keine Noten vergeben oder schulische Entscheidungen treffen. Eigene Lösung F13 verfügbar.

Sachsen: Vorbildlich mit staatlichem KI-Assistenten KAI — GPT-4-Zugang ohne DSGVO-Risiko für alle sächsischen Schulen.

NRW, Berlin, Hamburg: Keine expliziten KI-Gesetze, aber klare Empfehlungen der Landesbeauftragten für Datenschutz.

Die Checkliste für Lehrkräfte

✅ Vor dem KI-Einsatz im Unterricht prüfen

    • Schuldaten eingegeben? Wenn ja: AVV mit dem Anbieter zwingend nötig
    • Schüler unter 16? Dann schriftliche Elterneinwilligung für Drittanbieter
    • EU-Server oder USA? EU-Anbieter oder AVV + DPF-Zertifizierung prüfen
    • Schulleitung informiert? Neues KI-Tool immer mit Schulleitung und Datenschutzbeauftragtem abstimmen
    • Prüfungsregeln schriftlich? KI-Nutzung in Klassenarbeiten klar regeln — auch ohne Verbot gilt Täuschungsverbot
    • Safer Alternative vorhanden? Fobizz oder schulKI prüfen bevor ein US-Tool eingesetzt wird

Die gute Nachricht: Wer diese Checkliste beachtet, ist auf der sicheren Seite — und kann KI trotzdem sinnvoll im Unterricht einsetzen. Denn die KMK hat es klar formuliert: Es geht nicht darum, KI zu verbieten. Es geht darum, sie verantwortungsvoll zu nutzen.

Alle genannten Tools findest du mit DSGVO-Bewertung auf ki-katalog.de — inklusive Serverstandort, Datenweitergabe und AVV-Status.


Quellen:
KMK – Handlungsempfehlung KI in schulischen Bildungsprozessen (Oktober 2024)
schulKI – DSGVO-konforme KI für Schulen auf deutschen Servern
Fobizz – DSGVO-Konformität (FAQ)
Deutsches Schulportal – Welche KI-Tools können Schulen nutzen?
Art. 8 DSGVO – Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes
Lehrer-News – Unterricht mit ChatGPT: Was ist erlaubt, was nicht?
unterrichten.digital – KI in der Schule zwischen DSGVO und EU AI Act